Kosten für allgemeine KFZ Gutachten und Unfallgutachten Düsseldorf

Beim Großteil der KFZ-Gutachten handelt es sich um Unfallgutachten. Deren Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine Alternative dazu sind die besonders preisgünstigen Kurzgutachten im Rahmen von Bagatellschäden. Die kompetenten Gutachter von CF & Partner bilden sich kontinuierlich weiter, um Ihnen in jeder Situation hochwertige Gutachten zu liefern. Ob Sie ein Wertgutachten benötigen, ein Kaskogutachten oder ein Unfallgutachten.

Wer übernimmt die Kosten für KFZ-Gutachten?

In der Regel übernimmt derjenige die Kosten für ein Gutachten, der es beauftragt. Eine Ausnahme bilden jedoch Unfallgutachten für Ihre gegnerische Versicherung. Benötigen Sie aufgrund eines Unfalls, an dem Sie nicht oder nur teilweise schuld sind, ein solches Gutachten als neutrale und objektive Information, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle damit verbundenen Kosten.

Eine Ausnahme bilden eine nachweisliche Teilschuld sowie Bagatellschäden. Bei der Teilschuld verteilen sich die Kosten zu entsprechenden Anteilen an alle Beteiligten. Beim Bagatellschaden in Höhe von bis zu 750 Euro (ungefährer Richtwert) kann es sein, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Wobei es hier verschiedenste Gerichtsurteile mit unterschiedlichen Begründungen gibt. Eine der wichtigsten und mehrfach geäußerten Begründungen zu Ungunsten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist die Feststellung, dass Sie als Laie nicht in der Lage sind, die Höhe eines Schadens korrekt einzuschätzen und somit die Versicherung zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

Kosten für KaskogutachtenWertgutachten und alle anderen KFZ-Gutachten, die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen, tragen Sie als Auftraggeber.

Warum wird ein Unfallgutachten erstellt?

Die Versicherung möchte vor allem wissen, wie hoch die anfallenden Kosten für die Reparatur des Schadens sind, um die Vorgehensweise bei der Schadensregulierung zu definieren. Denn wird Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, muss die Versicherung nicht nur die Reparatur übernehmen, sondern abhängig von der Schadenshöhe auch den Wertverlust ausgleichen. Oder die Reparatur übersteigt den tatsächlichen Fahrzeugwert. In diesem Fall würde die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen, sondern an Sie eine Entschädigungszahlung ausbezahlen. Für diese Entscheidungen benötigen Versicherungen eine solide Grundlage durch ein Unfallgutachten.

Wie hoch sind die Kosten für ein KFZ-Gutachten?

Die Kosten für den Gutachter hängen vom Ausmaß des Schadens ab und bewegen sich zwischen 7 und 15 %. Die Basis bildet das Grundhonorar, das sich an der Schadenshöhe orientiert. Hinzu kommen verschiedene Nebenkosten wie erforderliche Fahrten, Telefonate oder Portogebühren.

Für Bagatellschäden gibt es die Alternative eines sogenannten Kurzgutachtens, das der gegnerischen Haftpflichtversicherung in der Regel ausreicht. Diese speziellen Gutachten sind mit geringem Aufwand verbunden und daher entsprechend günstig.