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Kostenvoranschlag

Der geminderte Wert durch den Unfall findet keine Beachtung

Keine Beurteilung des Restwertes Ihres Fahrzeuges

Fotos zur Dokumentation werden nicht angefertigt

Die Ausfallzeit für die Reparaturdauer wird nicht dokumentiert

Der Kostenvoranschlag führt keine Sonderausstattung, Sonderumbauten oder Tuning auf

Kfz-Gutachten

In dem Zeitraum in dem Sie das Unfallfahrzeug nicht nutzen können, steht Ihnen ein Nutzungsausfall zu.

Nach einem Verkehrsunfall vermindert Sie der Wert des Fahrzeugs. Diese Minderung wird im Kfz-Gutachten explizit aufgeführt.

Der Restwert gibt an, welchen Verkaufspreis der Besitzer bei einer Veräußerung des Unfallfahrzeugs noch erzielen würde.

Wie lange dauert die Reparatur? Die Antwort darauf erhalten Sie ebenfalls in dem erstellten Gutachten. Berücksichtigt werden hier zudem Lieferzeiten und die Auslastung der Kfz-Werkstatt.

Hochauflösende Farbfotos mit Detailansichten der beschädigten Bereiche, werden in dem umfangreichen Gutachten beigefügt. Diese Form der Beweissicherung ermöglicht es, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt Klarheit herrscht.

Bei dieser Abrechnungsform können Sie sich die Schadenssumme bei einem Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.